
1. Alternative Streitbeilegung
Die Verfahren der sog. „Alternativen Streitbeilegung“ („Alternative Dispute Resolution“, „ADR“) stellen eine Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren dar. Zu diesen Verfahren zählen Verhandlung, Mediation und Schlichtung („Conciliation“) sowie Mischverfahren. Die Schiedsgerichtsbarkeit („Arbitration“) wird wegen ihrer Nähe zum gerichtlichen Verfahren teilweise aus dem Bereich ADR ausgeklammert.
2. Konfliktmanagement
Konfliktmanagement ist die systematische Steuerung von Prozessen der Konfliktbearbeitung in einer Organisation im Hinblick auf interne und externe Konflikte. Dazu zählen die Entscheidung, welches Verfahren in einem konkreten Konfliktfall eingesetzt werden soll, sowie die Dokumentation dieser Verfahren. Zu den vier wesentlichen Zielen des Konfliktmanagements zählen: 1. Konfliktkosten senken, 2. Konflikte frühzeitig erkennen, 3. unterschiedliche Konflikte durch jeweils angemessenen Instrumente regeln, 4. Bereitschaft und Fähigkeiten zu kooperativer Konfliktregelung auf allen Ebenen eines Unternehmens fördern.
(Quelle: Troja/Stubbe, Lehrmodul 5: Konfliktmanagementsysteme, ZKM 4/2006, S. 121 – 126) .
3. Mediation
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem ein neutraler Dritter
ohne Entscheidungsgewalt gemeinsam mit den Konfliktparteien eine
einvernehmliche Lösung erarbeitet.
(Quelle: Studie Commercial Dispute Resolution, PricewaterhouseCoopers/Europa-Universität Viadrina (Hrsg), Frankfurt am Main, 2005.)
Ziel einer Mediation ist es, eine tragfähige Einigung zu finden. Daher werden auch die Hintergründe des Konflikts und die jeweiligen Interessen der Beteiligten (z.B. ökonomische und persönliche) in die Lösungsfindung miteinbezogen. Rechtliche Erwägungen – sofern relevant - spielen im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren eine geringere Rolle. Der Mediator übernimmt die Verantwortung für den Ablauf der gemeinsamen Treffen, indem er das Konfliktgespräch moderiert, zuhört, Fragen stellt und Inhalte zusammenfasst. Somit bietet er einen geschützten Rahmen für die Auseinandersetzung der Beteiligten. Anders als ein (Schieds-) Richter hat der Mediator keine Entscheidungsgewalt. Diese liegt allein bei den Beteiligten.
Mediation ist in vielen Bereichen anwendbar, z.B. in der Wirtschaft, in der Verwaltung, bei familienbezogenen Streitigkeiten und in der Politik. Im Hinblick auf die Konfliktbeteiligten kann sich Mediation auf Konflikte innerhalb einer Organisation ("innerbetrieblich" / "intern") und auf Konflikte zwischen Organisationen / Vertragspartnern / Parteien ("extern") beziehen.
Mediation wird in den USA seit den 60-er Jahren, in Deutschland seit den 80-er Jahren praktiziert.
Zu guter Letzt:
Der Name „Konfliktkunde“ steht für:
=> Kundige, professionelle Begleitung im Konflikt
=> Die Kunde, das Wissen über konstruktive Konfliktlösung.
Der Leuchtturm symbolisiert den "Lotsen im Sturm", der Orientierung im Konfliktfall bietet.